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26.05.2025
Ergebnis des Gesprächs der SVP mit den Behörden zum LGBTQ+ Fall
Die SVP Ballwil informiert über das Ergebnis der Diskussionen und Nachforschungen zum Einsatz der ideologisch geprägten Organisation ABQ (vermittelt queere Weltanschauungen) in Klassen der Primarschule Ballwil.
Der Vorstand der SVP hat sich dazu mit dem Gemeinderat, dem Geschäftsführer der Gemeinde, dem Präsidenten der Bildungskommission und der Schulleiterin zu einem Gespräch bezüglich der kontrovers diskutierten "Einmischung" in die elterliche Hoheit in Bezug auf die Sexualerziehung durch die Schule getroffen.
Gleichzeitig hat die SVP bei diversen amtlichen Institutionen ausserhalb von Ballwil Nachforschungen zu diesem brisanten Thema angestellt, um die damit verbundenen, grossen Emotionen mit Fakten zu bereichern.
Als Ergebnis kann berichtet werden, dass sowohl das Gesetz (ZGB Art. 301), die Verfassung (Art. 13, 11) sowie der Lehrplan 21 allesamt den Eltern die Verantwortung bezüglich Sexualerziehung zusprechen. Gleichzeitig - und jetzt beginnt es kompliziert zu werden - hat die Schule einen Bildungsauftrag, der die Vermittlung von grundlegendem Wissen über Sexualität und Gesundheit im obligatorischen Unterricht umfasst.
Dieser Sexualkundeunterricht findet gemäss LP21 auf verschiedenen Zyklusstufen (Primarstufe, Sekundarstufe) statt. Auf der Primarstufe (1.+2. Zyklus) soll der Aufbau des Körpers beschrieben und Funktionen von ausgewählten Organen erklärt werden (NMG 1.4). Weiter sollen die Schülerinnen und Schüler das Wachstum und die Entwicklung des menschlichen Körpers wahrnehmen und verstehen lernen (NMG 1.5). Zudem wird in diesen Zyklen das Verständnis zum Geschlecht und dessen Rollen sowie das Erlernen der Pflege und Reflexion von Freundschaft und Beziehung übermittelt (NMG 1.6 + NMG1.10.
Und jetzt wird es spannend: Die Themen "sexuelle Orientierung" oder "Homosexualität", zu welchen die Ansichten von ABQ gehören, sollen gemäss LP21 **aufbauend** auf die oben erwähnten NMG-Module erst in der Zyklusstufe 3 (Sekundarstufe I) im Fachbereich "Ethik, Religion, Gemeinschaft" (ERG 5.3) behandelt werden! Einer der Gründe hierfür ist, dass die jungen Menschen auf Primarstufe in der Regel kongnitiv noch nicht in der Lage sind, die Komplexität von queeren Sichtweisen adäquat zu begreifen und zu verarbeiten.
In diesem Punkt gehen die Positionen der Schule und der SVP Ballwil auseinander. Während die Schule Ballwil sich auf den Standpunkt stellt, dass das Angebot von ABQ auch für die Zielgruppe von unter 12jährigen geeignet ist (obwohl nebst dem Lehrplan 21 auch die Volksschulbildung Kanton LU wie auch ABQ selbst die Zielgruppe anders definieren), stellt sich die SVP Ballwil hinter die Eltern, welche diesen Punkt kritisieren.
Die Schule Ballwil sieht zwar nach dem Gespräch Handlungsbedarf in Bezug auf die Kommunikation mit der Elternschaft, in dem man etwas genauer und frühzeitig informiert, was die Kinder im Unterricht erwartet. Allerdings besteht die Schule weiterhin auf ihrem Standpunkt, dass sie die Unterrichtsinhalte nicht auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen muss und selbständig entscheiden kann.
Das pädagogisch gemäss LP21 nachweislich falsch eingeordnete Aufgebot der Organisation ABQ auf Primarstufe anerkennt die Schule Ballwil auch weiterhin nicht als angebrachte Kritik.
Obwohl deplatziert, sind solche Unterrichtsinhalte rechtlich nicht anfechtbar, solange aus diesen nicht altersgemässen Unterrichtsinhalten keine kriminellen Handlungen erfolgen. Es bleibt eine hoch-emotionale Grauzone.
Die aktuelle Rechtsprechung scheint diesen Grundsatz zu stützen, denn sie verlangt von der Schule lediglich die angemessene Information an die Elternschaft, damit diese die behandelten Inhalte umfassend mit ihren Kindern im Nachgang behandeln können.
In einfachen Worten: Egal welch surrealen Vorstellungen den Kindern vermittelt werden, ausbaden sollen es am Ende die Eltern.
Nur im Falle einer Unterlassung dieser Information an die Elternschaft und gleichzeitiger unzureichender Betreuung der Kinder durch die Schule, können die Behörden (rechtlich) in die Verantwortung genommen werden.
Fazit: Die Schule hat zwar inhaltlich entgegen dem Auftrag des Lehrplans 21 gehandelt, kann dafür aber im aktuellen Fall nicht in Verantwortung gezogen werden. Die SVP Ballwil hätte sich eine kritischere Selbst-Reflexion der Schule gewünscht. Das Beharren darauf, alles richtig gemacht zu haben, obwohl sämtliche, alternativ dazu befragte Quellen, ABQ nicht auf Primarstufe eingeladen hätten und die offiziellen Quellen einen anderen Auftrag vorgeben, erscheint nicht nur der SVP Ballwil, sondern auch den Eltern, welche an die SVP herangetreten waren, mehr als befremdlich.
Daher bleibt die SVP Ballwil bei der Empfehlung an die Schule und die Gemeinde Ballwil, potentiell emotionale Themen zukünftig sensibler anzugehen und transparent (vorher und nachher) zu informieren.
So könnte man im aktuellen Fall beispielsweise die Elternschaft nachträglich über die Erkenntnisse und das Verbesserungspotential informieren. Das wäre ein entscheidender Schritt in Richtung Schaffung von ausreichend Vertrauen, welches notwendig ist, dass sich Personen zukünftig direkt an die Behören wenden, statt an eine politische Partei zu gelangen.
Wie auch immer sich die Behörden entscheiden, die SVP hat immer ein offenes Ohr für alle Bürgerinnen und Bürger.
Vorstand SVP Ballwil
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