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Mitteilungen der SVP Ballwil


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06.12.2016

Gemeindeversammlung beschliesst Paradigmenwechsel

An der gestrigen Gemeindeversammlung hat die deutliche Mehrheit der Stimmenden entschieden, dass in Ballwil das Amt des Gemeinderats zukünftig bedürfnisgerecht entlöhnt werden soll.

Was sich auf den ersten Augenschein relativ unspektakulär und fast logisch anhört, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als wegweisenden Entscheid!

Konkret wurde darüber befunden, dass der Gemeinderat in Zeiten massiven Sparens und andauernden, negativen Budgetzahlen einen Lohnzuwachs von rund 14% erhält!
Ansonsten ändert sich zukünftig gar nichts. Keine neuen Aufgaben, keine erweiterte Verantwortung und auch keine leistungsabhängige Bemessung.

Initiiert hatte dies der Gemeinderat selbst mit der Hauptbegründung, dass man sich anderen Luzerner Gemeinden, insbesondere denen von Inwil und Eschenbach angleichen müsse, um das Amt des Gemeinderats auch in späteren Jahren noch attraktiv zu halten.
Ein fairer Vergleich mit anderen Gemeinden ist jedoch fast unmöglich, da nach zu unterschiedlichen Verfahren entschädigt wird und es zu unterschiedliche Gemeindemodelle und -grössen gibt. Weiter muss man beachten, dass ein Abwerben von Gemeinderäten unter Gemeinden nicht möglich ist und somit gar keine Konkurrenzsituation existiert.

Offensichtlich stehen inzwischen jedoch monetäre Anreize für die Ballwiler Volksvertreter auf der Prio-Liste zu oberst. Der Einsatz im Sinne der Allgemeinheit oder die damit verbundenen, teils ehrenamtlichen Auftritte scheinen nicht mehr Motivation genug zu sein.

Was bedeutet das konkret? Ganz einfach, die Gehaltserhöhung war nichts anderes als eine momentane, monetäre Bedürfnisbefriedigung der aktuellen Amtsinhaber, welche durch das Stimmvolk legitimiert und somit als eine Art Präjudiz für die weitere Entwicklung der Gehaltszahlungen in Ballwil zu sehen ist.

Wer in ein Amt gewählt wurde, hat in der Logik nun Anspruch auf eine bedürfnisgerechte, individuelle Entschädigung. Das einzige, was man zu tun braucht, ist einen ungefähren Vergleich mit anderen Personen in ähnlichen Funktionen herzustellen und die Entschädigungsanpassung offiziell anzumelden.

Alles weitere ist dann nur noch eine Formsache, denn Ungleichbehandlungen sind von Gesetzes wegen nicht gestattet und dürften daher vor dem Stimmvolk leichtes Spiel haben.



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